Rückwirkende Krankschreibungen nur in begründeten Ausnahmefällen!

Grundsätzlich dürfen Ärzte gemäß § 5 Abs. 3 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien einen Patienten nur in Ausnahmefällen rückwirkend krankschreiben. Eine Rückdatierung des AU-Beginns ist nur ausnahmsweise und nach gewissenhafter Prüfung nur bis zu drei Tagen zulässig – das Wochenende zählt hierbei mit!
Bitte melden Sie sich daher rechtzeitig bei uns, damit Sie keine Fehltage bekommen. Falls Sie nicht selber erscheinen können, melden Sie sich telefonisch oder per Mail bei uns an. Ggf. nutzen Sie die Videosprechstunde.

 

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