Bereits seit dem 1. Januar 2023 müssen alle Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abfragen. So läuft es ab sofort (bei Kassenpatienten):
Sie melden ihrem Arbeitgeber von wann bis wann Sie krankgeschrieben worden sind. Wir schicken die AU verschlüsselt an die Krankenkasse noch am selben Tag an dem der Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden hat (bis spätestens 24 Uhr). Der Arbeitgeber kann dann diese elektronische AU von den Krankenkassenservern abrufen. Sollte das bei Ihrem Arbeitgeber noch nicht möglich sein, so teilen Sie uns das bitte zu Beginn der Untersuchung mit. Weitere Informationen hier.
Foto: Tim Reckmann / ccnull.de