am 01.01.2024 ist das eRezept verpflichtend eingeführt worden. Es gilt:
- nur bei Kassenpatienten (bisher rosa Rezept)
- NUR für „klassische“ Medikamente mit einer sog. PZN
- NICHT möglich für: Privatrezepte, Hilfsmittelrezepte, Betäubungsmittelrezepte, Rezepturen, Verbandsmaterialien….
- die Ausstellung und der elektronische Versand kann nur erfolgen, wenn im aktuellen Quartal zuvor die Versichertenkarte eingelesen wurde!
Rezept-Bestellformular
Um Wartezeiten in unserer Praxis und am Telefon zu reduzieren, haben Sie hier die Möglichkeit Rezepte online zu bestellen. Die Indikation und Richtigkeit der Rezepte muss ärztlich geprüft werden. Sofern keine Rückfragen bestehen, können Sie Ihr Rezept in der Regel nach 2 Werktagen Bearbeitungszeit zu den aktuellen Öffnungszeiten oder in der Apotheke (bei eRezepten) abholen.
Bitte beachten Sie folgende allgemeine Regeln zu Rezeptbestellungen:
- geht nicht ohne Arzt-Kontakt für bisher unbekannte Neupatienten
- Nur Folgeverordnung von Dauermedikamenten (wie auf dem letzten von uns ausgestellten Medikamenten-Plan)
- Nur Wiederholungsrezepte in unveränderter Dosierung
- Keine Abholung durch Dritte (außer es liegt uns eine Vollmacht von Ihnen vor)
- Die Versichertenkarte muss im aktuellen Quartal bereits eingelesen worden sein oder bei der Abholung vorgelegt werden
Unter Umständen können Sie das Rezept erst nach der Kontrolle von z.B. Laborwerten, EKGs und/oder nach Gespräch mit dem Arzt erhalten.
eRezepte (Kassenrezepte) können erst dann von uns vorbereitet und versandt werden, wenn die Versichertenkarte wenigstens einmal im aktuellen Quartal bei uns eingelesen wurde!
Als Alternative zum Online-Formular können Sie auch das Rezeptbestell-Formular (hier klicken) verwenden: einfach ausdrucken, ausfüllen und abgegeben oder – sofern die Versichertenkarte im Quartal bereits eingelesen wurde – in den Briefkasten einwerfen!
Um unnötige Rückfragen zu Vermeiden verwenden Sie bitte eines der Formulare und nehmen Sie bitte immer ihren zuletzt erhaltenen Medikamentenplan mit in die Praxis!