Durch klick auf die Schaltflächen können Sie sich hier über folgende Themen informieren:
J1 & J2 = Check-Up für Jugendliche
J1 für 12-14 jährige Jugendliche
Die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 ist eine Vorsorgeuntersuchung für Mädchen und Jungen im Alter zwischen 12 und 14 Jahren. Sie gehört zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Die J1 ergänzt die zehn U-Untersuchungen, die innerhalb der ersten sechs Lebensjahre eines Kindes stattfinden. Ziel der J1 ist es, Risikofaktoren oder Erkrankungen bei Jugendlichen frühzeitig zu erkennen und diese zu behandeln.
Diese J1 Vorsorgeuntersuchung ist Kassenleistung bei allen gesetzlich Krankenversicherten!
J2 für Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren
Kurz vor dem Erwachsensein stehen bei Jugendlichen schwerwiegende Veränderungen an: Berufs- oder Studienwahl, Auszug aus der elterlichen Wohnung, Selbständigkeit. Mit der letzten Vorsorgeuntersuchung für Jugendliche besteht die Möglichkeit, medizinische Fragen rund um die neuen Herausforderungen anzusprechen und sicherzustellen, dass der/die Jugendliche körperlich und seelisch gut vorbereitet in den neuen Lebensabschnitt geht. Seit der letzten Vorsorgeuntersuchung sind mindestens 2 Jahre vergangen und Impfstatus sowie die gesundheitlichen Parameter werden erneut überprüft. Zu den Schwerpunkten der J2 gehört das Erkennen bzw. die Behandlung von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, von Haltungsstörungen, Kropfbildung bis hin zur Diabetes-Vorsorge. Der Jugendliche kann im Rahmen der Vorsorge, wenn er will, auch alleine ohne Eltern ein vertrauensvolles Gespräch mit seinem Jugendarzt führen.
Diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung J2 wird nicht von allen – aber von vielen – Krankenkassen erstattet. Bitte fragen Sie vorab bei Ihrer Kasse nach!
Wollen Jugendliche unter 18 Jahren eine Arbeitstätigkeit (als Angestellte/Arbeiter) bzw. Ausbildung aufnehmen schreibt das „Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend“ zuvor eine ärztliche Untersuchung vor. Zweck dieser ärztlichen Untersuchung ist es, eine Gefährdung der Gesundheit des bzw. der Jugendlichen durch die Aufnahme der beabsichtigten Tätigkeit zu vermeiden.
Es gibt zwei Formen dieser Jugendschutzuntersuchung, die Erst- und die Nachuntersuchung.
Wofür eine Erstuntersuchung bzw. Nachuntersuchung?
Sind Jugendliche bei Antritt der Tätigkeit jünger als 18 Jahre, muss vor Antritt der Tätigkeit eine sog. Erstuntersuchung durchgeführt werden.
Hat der Jugendliche nach Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres das Alter von 18 Jahren noch nicht erreicht, muss zwingend eine Nachuntersuchung erfolgen. Wurden bei diesen Untersuchungen durch die Tätigkeit hervorgerufene gesundheitliche Schäden oder mögliche Gefahren für den Gesundheitszustand festgestellt, kann eine weitere außerordentliche Nachuntersuchung erfolgen.
Leistungsinhalte der Untersuchungen
- Erhebung der Anamnese
- Ganzkörperuntersuchung inkl. Beratung
- Überprüfung des Körperbaus und Bewegungsapparates (zur Vermeidung von berufsbedingten Haltungsschäden)
- orientierender Sehtest und Farbentest
- orientierender Hörtest
- orientierender Urintest
Dauer der gesamten Untersuchung liegt zw. 30 – 40 Minuten. Planen Sie bitte daher entsprechend Zeit ein.
Diese Vorsorgeuntersuchung wurde 2019 eingeführt und berechtigt zu einem einmaligen Gesundheits-Check-Up zwischen dem 18. bis 35. Geburtstag.
Unterschiede zum “Check-Up 35”:
– nur einmal in dem Zeitraum möglich – zwischen 18. und 35. Geburtstag
– geringerer Leistungumfang als beim Check-Up-35, z. B. erfolgen Blutuntersuchungen nur bei konkreten Anlass – wegen bekannter Vorerkrankungen oder aufgrund familiärer Disposition
In Kurzfassung umfasst diese Vorsorgeuntersuchung:
– Erhebung der bisherigen Krankheitsgeschichte (Anamnese)
– eine körperliche Untersuchung
– Erhebung des Impfstatus
– ggf. Blutuntersuchung bei bestimmten Risikokonstellationen oder Auffälligkeiten
Ab 35 Jahren hat jeder gesetzlich Versicherte alle drei Jahre Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung.
Eine regelmäßige Gesundheitsuntersuchung kann Risikofaktoren wie beispielsweise grenzwertige oder bereits erhöhte Werte für Blutzucker, Blutdruck oder Blutfette feststellen. Bleiben sie unentdeckt können sich daraus – mitunter ziemlich unauffällig – Krankheiten wie Bluthochdruck, Typ 2-Diabetes, Nieren- und Herzerkrankungen entwickeln.
Wer seine Risiken kennt, kann gegensteuern – zum Beispiel mit Lebensstiländerungen oder auch mit Medikamenten. Zudem sind so Spätfolgen vermeidbar bzw. deutlich zu mildern.
Kurz: Die Gesundheitsuntersuchung bietet die Chance auf ein möglichst gesundes Altern und ein bewahren einer hohe Lebensqualität bis ins hohe Alter.
Der Check-Up beinhaltet:
– Ausführliches Gespräch (inkl. Anamnese)
– Ganzkörperuntersuchung
– bei Auffälligkeiten: weiter Untersuchungen z.B. Ultraschall
– Blutuntersuchung + Urinuntersuchung
Viele Volkskrankheiten wie Bluthochdruck oder Diabetes machen sich erst bemerkbar, wenn Sie schon fortgeschritten sind. Vorsorge kann dabei helfen die Gesundheit zu erhalten bzw. ein hohes Maß an Lebensqualität zu bewahren. Daher – NUTZEN SIE DAS ANGEBOT ZUR VORSORGE und scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen, falls Sie Fragen haben.
Jeder sollte seine Haut regelmäßig untersuchen lassen um Hautkrebs rechtzeitig zu erkennen.
Hautkrebs hat die besondere Gemeinheit bereits in relativ frühen Stadien zu metastasieren. Das weiß auch die Krankenkasse und deshalb bezahlt Sie diese sinvolle Untersuchung alle 2 Jahre schon ab dem 35 Lebensjahr.
Je heller (und je älter) die Haut, desto wichtiger ist die Untersuchung.
Mit einer standardisierten Ganzkörperinspektion sichte ich Ihre Haut und prüfe, ob verdächtige Veränderungen vorliegen. Das Hautkrebsscreening kann auf Wunsch auch gleichzeitig mit der klassischen Gesundheitsuntersuchung in einem Termin durchgeführt werden.
Bei einem abklärungsbedürftigen Befund werden Sie an Ihren Hautarzt zur weiteren Diagnostik überwiesen.
Durch die Vorsorgeuntersuchung können Vorstufen oder die Tumorerkrankung rechtzeitig entdeckt werden. So kann eine Behandlung frühzeitig begonnen werden.
Für die Vorsorge gibt es zwei Möglichkeiten:
1.) Test auf Blut im Stuhl:
ab einem Alter von 50 Jahren können sog. immunologischen Stuhltest (iFOBT) jährlich bzw. ab 55 Jahren jedes zweite Jahr. Mit dem iFOBT können kleinste Blutmengen im Stuhl nachgewiesen werden, die ein Anzeichen für ein krankhaftes Geschehen im Darmtrakt sein können. Die Methode ist nicht-invasiv und erfordert nur die Abgabe einer kleinen Stuhlprobe.
2.) Darmspiegelung (= Koloskopie):
bei Männern ab 50 Jahren und Frauen ab 55 Jahren
Die Darmspiegelung stellt die wichtigste Methode zur Früherkennung von Darmkrebs dar. Der Gastroenterologe untersucht dabei den Darm mit Hilfe eines schlauchartigen Instruments, dem Endoskop.
Da die meisten Darmkrebsarten bzw. Darmpolypen als deren Vorstufen zum Glück nur sehr langsam wachsen ist diese Untersuchung bei unauffälligem Befund nur alle 10 Jahre notwendig.
Info-Broschüren mit weiteren Informationen:
Gerne berate ich Sie ausführlich zu diesem Thema!
Prostata- und Genitaluntersuchung:
Bei dieser Untersuchung werden die Prostata und die äußeren Genitalien abgetastet, um Prostatakrebs und Erkrankungen der Geschlechtsorgane frühzeitig zu erkennen. Gesetzlich versicherte Männer haben ab 45 Jahren einmal jährlich Anspruch auf diese Untersuchung.
Screening auf Aneurysmen der Bauchaorta:
Männern über 65 Jahre wird eine Früherkennungsuntersuchung der Bauchaorta angeboten. Dabei wird der Durchmesser der Bauchschlagader mit einem Ultraschallgerät gemessen. Ziel ist, große Aneurysmen rechtzeitig zu entdecken, bevor sie reißen und lebensbedrohlich werden können. Die Untersuchung kann einmal in Anspruch genommen werden.
Die wohl effektivste und einfachste aller Vorsorgemaßnahmen ist die Impfung.
Wir haben für Faktenblätter und interessante Informationen zu den wichtigsten Impfungen auf dieser Seite für Sie zusammengestellt.
Weitere Infos rund um die Corona-Impfung finden Sie hier!
Faktenblätter Impfungen:
Quelle: Robert-Koch-Institut Faktenblätter (Stand 01.03.2023)
IGEL = individuelle Gesundheitsleitungen
Als Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse, haben Sie entsprechend den Bestimmungen des § 12 SBG V Anspruch auf eine „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche medizinische Versorgung, die das Maß des Notwendigen nicht überschreitet!“
Um eine allumfassende und optimale medizinische Versorgung zu erhalten, macht es in manchen Fällen Sinn darüber hinausgehende sog. individuelle Gesundheitsleistungen auf eigene Kosten in Anspruch zu nehmen.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter diesem Link ⇒ hier.